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Erbrecht/Testamentsvollstreckung

Inhalt

Eine fachkundige Beratung bei der Planung der Vermögensnachfolge macht es möglich, den nächsten Generationen eine solide Basis zur Verfügung zu stellen. Mit unseren Spezialisten gelingt ein erfolgreicher Generationenwechsel ohne Streitigkeiten und in Ihrem Sinne. Auf Wunsch stehen wir im Erbfall als Testamentsvollstrecker zur Verfügung.  

Generationen erfolgreich verbinden

Je früher man die Nachfolge regelt, umso besser können Generationen verbunden und Streitigkeiten vermieden werden. Wir beraten und begleiten Sie gerne in diesem Prozess. Unsere Experten verfügen über jahrelange Erfahrung in der Generationennachfolge. Mit Sorgfalt und Umsicht planen wir mit Ihnen alles rund um Ihre Nachfolge und Ihr Erbe.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung anzuraten?

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen. (Quelle: Wikipedia)

Grundsätzlich kann jede Person das Amt des Testamentsvollstreckers übernehmen. Bei Freunden, Angehörigen oder Kollegen besteht jedoch die Gefahr, dass der Testamentsvollstrecker eine zu große persönliche Nähe zu den Erben hat. Möglicherweise entstehen Konflikte oder Streit. Der zertifizierte Testamentsvollstrecker ist dagegen unabhängig. Mit dem Zertifikat weist er außerdem nach, dass er sich im Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht intensiv fortgebildet hat. Für eventuelle Schadensersatzforderungen verfügt der zertifizierte Testamentsvollstrecker über eine spezielle Haftpflichtversicherung. (Quelle: Bericht des WDR aus dem Jahr 2017)

Es gibt Situationen, bei denen eine Testamentsvollstreckung anzuraten ist, wie z.B.

  • Im Fall von minderjährigen Erben
  • Bei zu erwartenden Auseinandersetzungen auf Grund der Erbregelung
  • Wenn Sie einen neutralen Vertreter zur Umsetzung Ihres letzten Willens wünschen
  • Wenn aus dem privaten Umfeld keine geeignete Person zur Verfügung steht, die eine fachlich korrekte Umsetzung Ihres letzten Willens gewährleisten kann.

Durch die Anwendung der Vergütungsempfehlung des Deutschen Notarvereins aus dem Jahr 2000 sind die Kosten für die kompetente Umsetzung des Testaments transparent und planbar.

Herr StB Jens Beyer, als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT), steht Ihnen für weitergehende Informationen und Beratungen gerne zur Verfügung.

Unser Leistungsangebot

  • Beratung bei der Nachfolgegestaltung
  • Planung des Generationenwechsels
  • Gestaltung der Vermögensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung
  • steueroptimale Planung Unternehmensübergabe und -nachfolge
  • Berechnung der voraussichtlichen Schenkungsteuer- oder Erbschaftsteuerbelastung

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