Steuerberatung für Bau - Baulohn
Inhalt
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die besonderen Bestimmungen im Baulohn: Unter SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) vereinen sich die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG. SOKA-Bau ist daher verpflichtend für alle, die am Bau tätig sind. Diese branchenspezifische Regelung ist oft zeitintensiv und mit Mehraufwand verbunden, zum Beispiel bei Baulöhnen oder Urlaubsansprüchen. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können, behalten wir gerne den Überblick und übernehmen alle anfallenden Meldungen für Sie.